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Links:

  • Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Augenarzt und Optiker
    BGH, Urt. v. 9.7.2009, Az.: I ZR 13/07: Zur Zulässigkeit des Angebots eines Augenarztes an seine Patienten, sich in der Praxis des Augenarztes unter verschiedenen Musterbrillen eines Optikers eine Fassung auszusuchen und zur Weiterleitung der augenärztlichen Messergebnisse der Patienten an den Optiker zur Anfertigung der Brillen. top
  • Neuregelung des Widerrufsrechts zum 04.08.2009
    Am 4. August 2009 ist das "Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" in Kraft getreten. Entgegen des amtlichen Titels bringt das Gesetz nicht nur Änderungen zur unerwünschten Telefonwerbung, sondern hat auch bedeutende Auswirkungen auf das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht. top
  • Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen PC
    OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.05.2009; Az.: 8 A 2690/08: Ein internetfähige PC ist ein Rundfunkempfangsgerät i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV. Für internetfähige PCs als sog. neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind nach dem Willen des Gesetzgebers gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1, § 1 Abs. 1 und Abs. 2 RGebStV ab dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren zu entrichten. Das sog. "PC-Moratorium" ist gemäß § 12 Abs. 2 RGebStV mit Ablauf des 31. Dezember 2006 ausgelaufen. Der neu geschaffene Befreiungstatbestand des § 5 Abs. 3 RGebStV für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich hat nur dann einen Anwendungsbereich, wenn derartige Empfangsgeräte grundsätzlich der Rundfunkgebührenpflicht unterfallen. top
  • Verweis auf Internet-AGB zur Vereinbarung eines internationalen Gerichtsstands
    OLG Celle, Beschl. v. 24.07.2009; Az: 13 W 48/09: Der in einer Auftragsbestätigung enthaltene Hinweis auf die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Einsehbarkeit auf der Internetseite des Verwenders oder in dessen Geschäftsräumen genügt auch im kaufmännischen Rechtsverkehr den Formerfordernissen des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 EuGVVO an den Abschluss einer Vereinbarung über einen internationalen Gerichtsstand nicht, wenn der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner nicht zugleich übersandt wird oder ihm im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung aufgrund vorangegangener Verträge bereits vorliegt. top
 
 
 
   
 
 
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