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- Betriebsbedingte Kündigung: Streichung einer Hierarchieebene
BAG, Urteil vom 10.10.2002; Az: 2 AZR 598/01: Läuft die unternehmerische Entscheidung (hier: Neuorganisation der Bürostruktur, die zum Wegfall der Funktionen des Leiters der Planungsabteilung und des Stellvertreters führt) letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene hinaus verbunden mit einer Neuverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, bedarf es der Konkretisierung dieser Entscheidung, damit geprüft werden kann, ob der Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers tatsächlich weggefallen ist und die Entscheidung nicht offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist. Bearbeitet von RAin Melanie Heim.
- Bezahlte Freistellung bei Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin?
Pressemitteilung des BAG Nr. 01/2001: Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob einem Angestellten einer Landesversicherungsanstalt aus Anlaß der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin ein tariflicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Arbeitstag zusteht...
- Jubiläumszuwendung
BAG, Urteil vom 23.10.2002; Az: 10 AZR 48/02: Die Bezeichnung von Zuwendungen als „freiwillige Sonderleistungen“ lässt in der Regel nicht den Schluss zu, die entsprechende Zusage des Arbeitgebers stehe unter einem Widerrufsvorbehalt. Der Kläger begehrte die Zahlung einer Jubiläumszuwendung aus Anlass seines 25-jährigen Dienstjubiläums. Das Verfahren wurde durch seine Erben fortgesetzt. Bearbeitet von RAin Melanie Heim.
- Rückforderung einer Zuwendung
BAG, Urteil vom 25.09.2002, Az: 10 AZR 7/02: Kann ein Arbeitsverhältnis ordentlich nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden, ist eine zum „01. April“ ausgesprochene Kündigung in der Regel dahin auszulegen, dass sie das Arbeitsverhältnis zum 31. März beenden soll. Bei der Rückforderung einer Zuwendung im Wege des Einbehalts von Arbeitsvergütung sind die Pfändungsgrenzen zu beachten. Bearbeitet von RAin Melanie Heim.
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