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Links:
BAG, Urteil vom 7. Februar 2007, Az.: 5 AZR 422/06: Ein böswilliges Unterlassen von Erwerb im Sinne des § 615 Satz 2 BGB kann auch darin liegen, dass der Arbeitnehmer eine vertraglich nicht geschuldete Arbeitsleistung ablehnt, die der Arbeitgeber von ihm in einem unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis verlangt.
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- Gleichbehandlungsanspruch bei einer Sonderzahlung
BAG, Urteil vom 26. September 2007, Az.: 10 AZR 569/06: Ein Arbeitgeber, der nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln zusätzliche Leistungen gewährt, ist an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Nimmt er eine Gruppe von Arbeitnehmern von einer solchen Leistung aus, muss dies durch sachliche Kriterien gerechtfertigt, d.h. vom Zweck der Leistung gedeckt sein.
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- Kündigung wegen Minderleistung
BAG, Urteil vom 17. Januar 2008, Az.: 2 AZR 536/06: Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 II KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt – mangels anderer Vereinbarungen – seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet.
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- Arbeitnehmer haftet nicht für Arbeitsplatzverlust des Kollegen
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: 2 Sa 399/06: Gibt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz durch einen Abfindungsvergleich auf, kann er seinen ehemaligen Kollegen nicht auf Schadensersatz wegen Verlusts des Arbeitsplatzes in Anspruch nehmen, auch wenn der Kollege zuvor durch falsche Behauptungen die Ursache für den Aufhebungsvertrag gesetzt hat.
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines neuen Vertrags
BAG, Urteil vom 19. Juli 2007, Az.: 6 AZR 774/06: Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird, soweit nicht klar und eindeutig etwas anderes vertraglich vereinbart worden ist. Durch einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird in diesen Fällen das Schriftformerfordernis des § 623 BGB für den Auflösungsvertrag gewahrt.
- Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach § 1a Arbeitnehmer-Entsendegesetz
BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007, Az.: 1 BvR 1047/05: Die Haftung des Bauunternehmers aus § 1a Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für die tariflichen Mindestlohnansprüche der bei dem Nachunternehmer beschäftigten Arbeitnehmer verstößt nicht gegen die durch Art. 12 GG geschützte unternehmerische Betätigungsfreiheit.
- Dauer der Probezeit
BAG, Urteil vom 24. Januar 2008, Az.: 6 AZR 519/07: Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.
- Eigenkündigung: Kein Anspruch auf Verdienstausfallschaden gegen Kollegen
BAG, Urteil vom 18. Januar 2007, Az.: 8 AZR 234/06: Kündigt der Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis selbst, kann er gegenüber dem Kollegen keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der infolge der Eigenkündigung eintritt, geltend machen.
- Einbehaltung des „Kittelgeldes“
BAG, Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: 9 AZR 676/07: Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen kann nicht durch eine Vereinbarung umgangen werden, in der dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt wird, eine monatliche Beteiligung des Arbeitnehmers an der Reinigung und Pflege der Berufskleidung mit dem monatlichen Nettoentgelt ohne Rücksicht auf Pfändungsfreigrenzen zu „verrechnen".
- Feiertagsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind nur von der individuellen Arbeitszeit abhängig
BAG, Urteil vom 16.1.2002; Az: 5 AZR 303/00: Erbringt ein Arbeitnehmer auf Grund einer besonderen Vereinbarung nach § 5 Nr. 3 Abs. 2 BRTV-Bau regelmäßig zusätzlich vergütete Arbeitsleistungen (hier Fahrleistungen), hat der Arbeitgeber nach § 2 EFZG das hierfür vereinbarte Arbeitsentgelt zu bezahlen, wenn die Arbeit infolge eines Feiertags ausfällt. Gleiches gilt nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG, wenn der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert ist.
- Klagefrist bei Kündigung in der Wartezeit
BAG, Urteil von 28. Juni 2007, Az.: 6 AZR 873/06: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 I KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 I 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben.
- Kündigung bei ordentlicher Unkündbarkeit
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 2007, Az.: 12 Sa 1/07: Strenge Anforderungen an die Kündigung gegenüber einem gemäß § 53 III BAT ordentlich unkündbaren Angestellten wegen behaupteter „Sinnentleerung auf Dauer". Keine derartige Kündigung, wenn die „Sinnentleerung“ auf einer Outsourcing-Entscheidung zur Kostensenkung beruht, die nur einem einzigen Arbeitnehmer ein „Sonderopfer“ abverlangt.
- Kündigung wegen Wegfall einer betrieblichen Fahrerlaubnis
BAG, Urteil vom 5. Juni 2008, Az.: 2 AZR 984/06: Wird die in einem Personennahverkehrsunternehmen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein erteilte „betriebliche Fahrerlaubnis“ dem als Busfahrer angestellten Arbeitnehmer entzogen, rechtfertigt dies für sich noch keine Kündigung aus personenbedingten Gründen. Der Entzug einer „betrieblichen Fahrerlaubnis“ steht nicht dem Verlust einer gesetzlichen Fahrerlaubnis gleich, da ihre Erteilung und ihr Entzug nach vom Arbeitgeber selbst erstellten Regeln erfolgt.
- Probezeitbefristung bei einem befristeten Arbeitsvertrag als überraschende Klausel
BAG, Urteil vom 16. April 2008, Az.: 7 AZR 132/07: Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine weitere Befristung zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, wird die Probezeitbefristung als überraschende Klausel nach § 305c I BGB nicht Vertragsbestandteil.
- Rückzahlungsklausel bei einem Fortbildungsvertrag
BAG, Urteil vom 14. Januar 2009, Az.: 3 AZR 900/07: Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu machen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Bindungsdauer beendet.
- Schriftform der Befristung
BAG, Urteil vom 16. April 2008, Az.: 7 AZR 1048/06: Die für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nach § 14 IV TzBfG erforderliche Schriftform des Arbeitsvertrages ist auch dann gewahrt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn einen von ihm bereits unterzeichneten schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Bitte um Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars übersendet. In diesem Fall kann der Arbeitsvertrag nur durch Unterzeichnung der Vertragsurkunde, nicht aber schon durch Arbeitsaufnahme geschlossen werden.
- Sozialauswahl bei krankheitsbedingten Fehlzeiten
BAG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: 2 AZR 306/06: Die besonders hohe Krankheitsanfälligkeit eines Arbeitnehmers begründet bei der Sozialauswahl für sich noch kein berechtigtes betriebliches Interesse im Sinne von § 1 III 2 KSchG, einen anderen vergleichbaren und nach § 1 III 1 KSchG weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen.
- Status von 1-Euro-Jobs
BAG, Urteil vom 26. September 2007, Az.: 5 AZR 857/06: Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 III 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur und begründet daher keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung.
- Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbands
BAG, Beschluss vom 18. Juli 2006, Az.: 1 ABR 36/05: Ein Arbeitgeberverband kann seine Tarifzuständigkeit nicht wirksam auf seine jeweiligen Mitglieder beschränken. Er kann jedoch in seiner Satzung eine Form der Mitgliedschaft vorsehen, die nicht zur Tarifgebundenheit nach § 3 I TVG führt. Eine OT-Mitgliedschaft im sogenannten Stufenmodell betrifft keine Regelung zur personellen Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbands. Sie kann nicht in einem Verfahren nach § 97 ArbGG überprüft werden.
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