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  • Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
    BAG, Urteil vom 24. März 2009, Az.: 9 AZR 983/07: Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 III und IV BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
  • Verfassungsmäßigkeit der Insolvenzgeld-Umlage
    BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2009, Az.: 1 BvR 2553/08: Die Heranziehung der Arbeitgeber zur Insolvenzgeld-Umlage gemäß den §§ 358 ff. SGB III ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages
    BAG, Urteil vom 16. Januar 2008, Az.: 7 AZR 603/06: Einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG steht nicht entgegen, dass in einem befristeten Anschlussvertrag eine erhöhte Arbeitszeit vereinbart wird, wenn der Arbeitgeber mit der Veränderung der Arbeitszeit einem Anspruch des Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG Rechnung trägt.
  • Zulässigkeit des Lokführerstreiks
    LAG Sachsen, Urteil vom 2. November 2007, Az.: 7 SaGa 19/07: Die von der GDL angekündigten Streiks im Personen- und Güterverkehr der Bahn sind nicht unverhältnismäßig und damit zulässig.
  • Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks
    BAG, Urteil vom 19. Juni 2007, Az.: 1 AZR 396/06: Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfs dienen, unterfallen der durch Art. 9 III GG gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften. Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich – wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen – nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er ist rechtswidrig, wenn er zur Unterstützung des Hauptarbeitskampfs offensichtlich ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder unangemessen ist.
  • Zur Mehrarbeit bei teilzeitbeschäftigten Lehrern
    BVerwG, Urteil v. 13.03.2008; Az. 2 C 128.07: Leisten teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen vergütungspflichtige Mehrarbeit, so gebietet das Diskriminierungsverbot des Art. 141 EG, jedenfalls diejenige Mehrarbeit wie reguläre Stunden zu vergüten, die die Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter Lehrer nicht übersteigt.
  • Änderung einer betrieblichen Übung
    BAG, Urteil vom 18. März 2009, Az.: 10 AZR 281/08: Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben, dass der Arbeitgeber später bei der Leistung des Weihnachtsgeldes erklärt, die Zahlung des Weihnachtsgeldes sei eine freiwillige Leistung und begründe keinen Rechtsanspruch, und der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widerspricht.
  • Überprüfung der Befristung
    BAG, Urteil vom 14. Februar 2007, Az.: 7 AZR 95/06: Schließen die Arbeitsvertragsparteien für die Zeit nach Beendigung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag, unterliegt die in dem ersten Vertrag vereinbarte Befristung nur dann der gerichtlichen Befristungskontrolle, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des Anschlussvertrags das Recht vorbehalten, die Wirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Vertrags gerichtlich überprüfen zu lassen.
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