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Links:
BayVGH, Urteil vom 11. März 2009, Az. 15 BV 08.1306: Das Fachplanungsrecht verhindert nicht das bauaufsichtliche Einschreiten der unteren Bauaufsichtsbehörde gegen ungenehmigte Bauarbeiten für bahnfremde Nutzungen auf Bahnhofsgelände.
- Darlegungslast bei Einwendungen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG
BVerwG, Urteil v. 30.01.2008; Az.: 9 A 27.06: Eine Einwendung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll. Der Betroffene muss zumindest in groben Zügen darlegen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden, ohne dies allerdings begründen zu müssen. Anzuknüpfen ist dabei an die ausgelegten Planunterlagen. Wenn der Naturschutz in den ausgelegten Unterlagen ausführlich behandelt worden ist, genügt ein allgemeiner Hinweis auf die Zerstörung der Landschaft mit ihrer Fauna und Flora nicht, um einem von dem Vorhaben unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer die spätere Einwendung offenzuhalten, die Planfeststellungsbehörde hätte bestimmte Tier- und Pflanzenarten in bestimmter Hinsicht einer näheren Betrachtung unterziehen müssen.
- Erschließung eines Hinterliegergrundstücks
BayVGH, Beschluss v. 28. August 2008; Az. 4 ZB 08.1071: Dient ein Vorderliegergrundstück nicht der wegemäßigen Erschließung des Hinterliegergrundstücks und ist es dafür auch nicht erforderlich, ist ein solches Vorderliegergrundstück trotz Eigentümeridentität nicht geeignet, ein auf Dauer gesichertes Leitungsführungsrecht zu gewährleisten.
- Erschließungsrecht: Zinslose Stundung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
BayVGH, Urteil v. 24.03.2009; Az: 6 BV 07.753: Ein Grundstück muss nur dann zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit im Sinne des § 135 Abs. 4 BauGB genutzt werden, wenn andernfalls das Risiko zu befürchten ist, dass der Betrieb in die Nähe "roter Zahlen", oder gar der Insolvenz gerät. Eine allgemein gültige Bagatellgrenze existiert nicht.
- Straßenplanungsrecht: Einstufung einer Umgehungsstraße als „Ortsstraße“
BayVGH, Urteil v. 12.10.2007, Az. 8 N 06.783: Stellt eine Gemeinde einen sog. isolierten Straßenbebauungsplan auf, muss sie spätestens mit dem Aufstellungsbeschluss die Straßenklasse bestimmen. Für die Festlegung der Straßenklasse sind die tatsächlich zu erwartenden Verkehrsbeziehungen und die Funktion im gesamten Verkehrsnetz maßgebend. Vorrangig maßgeblich ist dabei die Netzfunktion. Eine erhebliche Bedeutung der Umgehungsstraße für den überörtlichen Verkehr steht ihrer Einstufung als Gemeindestraße entgegen.
- Zum Dorfgebiet i.S.d. § 5 Bau-NVO
BVerwG, Urteil v. 23. April 2009; Az.:4 CN 5.07: Ein Baugebiet, in dem Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht untergebracht werden können, kann nicht als Dorfgebiet i.S.d. § 5 Bau-NVO festgesetzt werden.
- Zur Zulässigkeit von "Lofts" auf einem ehemaligem Fabrikgelände
BayVGH, Urteil vom 2. Januar 2008; Az.: 1 BV 04.2737: Die Errichtung von vier für eine „wohnartige“ freiberufliche Nutzung („Wohnen und Arbeiten unter einem Dach“) bestimmten „Lofts“ in einem ehemaligen Fabrikgebäude widerspricht der Eigenart eines nicht eingeschränkten Gewerbegebiets.
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