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Links:
BGH, Urteil vom 21. Januar 2009, Az.: VIII ZR 107/08: Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 III 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht.
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- Mietvertrag: Klagemöglichkeit bei unberechtigter Abmahnung?
BGH, Urteil vom 20. Februar 2008, Az.: VIII ZR 139/07: Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer von ihm als unberechtigt erachteten Abmahnung. Eine Klage auf Feststellung, dass eine vom Vermieter erteilte Abmahnung aus tatsächlichen Gründen unberechtigt war, ist unzulässig.
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- Renovierungskosten bei Rauchen in der Mietwohnung
BGH, Urteil vom 5. März 2008, Az.: VIII ZR 37/07: Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 IV 3
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- Schadensersatzpflicht bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen
BGH, Urteil vom 23. Januar 2008, Az.: VIII ZR 246/06: Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
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- Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
BGH, Urteil vom 13. Februar 2008, Az.: VIII ZR 105/07: Modernisierungsmaßnahmen nach § 554 II BGB muss der Mieter auch dann dulden, wenn sie im Fall des Verkaufs der Wohnung oder des Grundstücks schon vor der Grundbuchumschreibung von dem hierzu durch den Vermieter ermächtigten Käufer nach § 554 III 1 BGB angekündigt und durchgeführt werden.
- Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen
BGH, Urteil vom 11. März 2009, Az.: VIII ZR 74/08: Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und bietet er dabei dem Mieter die Einsichtnahme des Mietspiegels in den Räumen seines Kundencenters am Wohnort des Mieters an, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht.
- Irrtümliche Verfahrenseinstellung
BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2007, Az.: 2 StR 485/06: Ein Beschluss, durch den das Strafverfahren gemäß § 206 a Abs. 1 StPO aufgrund irrtümlicher Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurde, ist jedenfalls dann, wenn der Irrtum durch ein täuschendes Verhalten des Beschuldigten selbst oder durch ein diesem zuzurechnendes Täuschungsverhalten eines Dritten verursacht worden ist, durch Beschluss des einstellenden Gerichts aufzuheben. Das Verfahren ist in diesem Fall in dem Verfahrensstand fortzusetzen, in welchem es sich vor der Einstellungsentscheidung befand.
- Mietvertrag: Kündigung wegen abweichender Wohnfläche
BGH, Urteil vom 29. April 2009, Az.: VIII ZR 142/08: Eine fristlose Kündigung nach § 543 II 1 Nr. 1 BGB erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr grundsätzlich, wenn einer der in § 543 II 1 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Tatbestände vorliegt.
- Räumungsvollstreckung bei Mitbenutzung der Mietwohnung durch Lebensgefährten und Kinder
BGH, Beschluss vom 19. März 2008, Az.: I ZB 56/07: Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben.
- Tierhaltung in einer Mietwohnung
BGH, Urteil vom 14. November 2007, Az.: VIII ZR 340/06: Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.“ hält der Inhaltskontrolle nach § 307 I BGB nicht stand.
- Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadensersatzanspruch des Mieters
BGH, Urteil vom 8. April 2009, Az.: VIII ZR 231/07: Einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs hin auszieht, stehen Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung auch dann zu, wenn die Kündigung zwar formell unwirksam ist, der Vermieter ihm den Eigenbedarf aber schlüssig dargetan und er keine Veranlassung hatte, die Angaben des Vermieters in Zweifel zu ziehen.
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