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Links:
BGH, Urteil vom 4. Februar 2009, Az.: 2 StR 504/08: Von den Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes Kaufgeld unterliegt jedenfalls dann dem Wertersatzverfall gemäß § 73a Satz 1 StGB, wenn es nicht sichergestellt wurde.
- Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot
BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007, Az.: 2 BvR 1847/07: Will der Beschwerdeführer eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen geltend machen, muss er im Einzelnen die nach dem jeweiligen Verfahrensstand gebotene Maßnahme und die damit mutmaßlich zu erzielende Beschleunigung des Verfahrens konkret darlegen.
- Verfassungsrechtliche Grenzen des Rechts auf Akteneinsicht
BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2008, Az.: 2 BvR 1043/08: Die Gewährung von Akteneinsicht in strafrechtliche Ermittlungsakten stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Personen dar, deren personenbezogene Daten auf diese Weise zugänglich gemacht werden.
- Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit
BGH, Urteil vom 19. Juni 2008, Az.: 3 StR 90/08: Werden Bestechung und Bestechlichkeit in der Form begangen, dass der Bestechende zunächst den Vorteil gewährt und der Amtsträger sodann die pflichtwidrige Diensthandlung vornimmt, so beginnt die Verjährung beider Straftaten erst mit der Vornahme der Diensthandlung.
- Vermögensschaden bei betrügerischer Kapitalanlage
BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009, Az.: 1 StR 731/08: Beim betrügerisch veranlassten Eingehen eines Risikogeschäfts – mit einer nicht mehr vertragsimmanenten Verlustgefahr – ist zur Feststellung des Schadens auf den unmittelbar mit der Vermögensverfügung des Geschädigten eingetretenen Vermögensnachteil abzustellen. Allein hierauf muss sich das voluntative Element des Vorsatzes beim Täter beziehen. Auf die Billigung eines eventuellen Endschadens kommt es insoweit nicht an.
- Verpflichtung zur Spruchreifmachung
BVerwG, Beschluss v. 04.09.2008; Az.: 9 B 2.08: Die Verpflichtung zur Spruchreifmachung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) bezieht sich auch darauf, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich selbst (ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde) zu ermitteln und zu prüfen haben, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt zumindest hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe („soweit“) aufrechterhalten bleiben kann.
- Verwertung einer früheren Aussage bei Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts
BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007, Az.: 1 StR 296/07: Ein Zeuge kann auch außerhalb der Hauptverhandlung die Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts erklären und gleichzeitig der Verwertung seiner früheren Aussagen in der zustimmen. Entscheidend hierfür ist, dass sich der Zeuge zur Überzeugung des Gerichts darüber klar ist, dass ohne seine Zustimmung die in Rede stehende nichtrichterliche Vernehmung nicht verwertet werden könnte.
- Verwertung einer früheren Aussage bei Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts
BGH, Beschluss vom 29. Januar 2008, Az.: 4 StR 449/07: Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts verbunden mit der Erklärung, die Verwertung der bei einer früheren Vernehmung gemachten Aussage zu gestatten (BGHSt 45, 203), schränkt den Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht ein und erlaubt deshalb grundsätzlich nicht die unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung.
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Fahrzeug als „Waffe“
BVerfG, Beschluss vom 1. September 2008, Az.: 2 BvR 2238/07: Eine Auslegung von § 113 II 2 Nr. 1 StGB, wonach unter den Begriff der „Waffe“ alle Gegenstände verstanden werden, die für andere Personen möglicherweise gefährlich sind („Waffen im nichttechnischen Sinn“) verstößt gegen das strafrechtliche Analogieverbot. Dies gilt auch für, auch wenn sie im konkreten Fall dazu benutzt werden können, einer anderen Person Verletzungen zuzufügen.
- Wirkung der Wahrunterstellung
BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007, Az.: 5 StR 189/07: Nach Wahrunterstellung einer Beweistatsache darf diese nicht ohne vorherigen entsprechenden Hinweis an den Angeklagten im Urteil als erwiesen angesehen und zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden.
- Zulässigkeit der Akteneinsicht für Dritte
BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009, Az.: 2 BvR 8/08: Eine Gewährung von Akteneinsicht an Privatpersonen außerhalb der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen in §§ 475, 477 StPO ist regelmäßig unzulässig.
- Zum Computerbetrug bei Scheckkartenmissbrauch
BGH, Beschluss vom 21.11.2001; Az.: 2 StR 260/01: Der berechtigte Inhaber einer Scheckkarte, der unter Verwendung der Karte und der PIN-Nummer an einem Geldautomaten Bargeld abhebt, ohne zum Ausgleich des erlangten Betrags willens oder in der Lage zu sein, macht sich nicht nach § 263 a StGB strafbar. § 266 b StGB erfasst auch die missbräuchliche Verwendung einer Scheckkarte als Codekarte zur Abhebung an Geldautomaten durch den berechtigen Karteninhaber.
- Zum Wegfall der Beweiskraft des Protokolls
BGH, Urteil vom 08.08.2001; Az.: 2 StR 504/00: Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 08.08.2001 mit der Revision des Angeklagten zu befassen, der sich gegen seine Verurteilung wegen Mordes durch das LG Darmstadt zur Wehr setzte. Er rügt u.a. die Verletzung formellen Rechts. Mit der Verfahrensrüge beanstandet der Beschwerdeführer die Verletzung von § 338 Nr. 5 StPO iVm § 140 I Nr. 1 StPO durch vorschriftswidrige Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers in der Hauptverhandlung.
- Ärztliche Behandlung als Körperverletzung
BGH, Urteil vom 5. Juli 2007, Az.: 4 StR 549/06: Ärztliche Heileingriffe stellen grundsätzlich eine vorsätzliche Körperverletzung dar. Eine Einilligung des Patienten in die Behandlung kann nur angenommen werden, wenn dieser zuvor in der gebotenen Weise über den Eingriff, seinen Verlauf, seine Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt worden ist.
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