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BayVGH, Beschluss vom 24. August 2009, Az: 9 CS 09.1023: Bei Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) in Form von Granulaten handelt es sich um Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG. Der Einordnung als Arzneimittel steht nicht entgegen, dass die Granulate erst im Zusammenwirken mit anderen Substanzen arzneilichen Zwecken dienen und in der Apotheke noch eine Weiterverarbeitung erfahren. Es kommt darauf an, wie das Produkt unter Berücksichtigung der Werbematerialien und der Vertriebsform nach allgemeiner Verkehrsauffassung von einem durchschnittlich informierten Verbraucher eingeschätzt wird.
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- Beamtenrecht: Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Versorgungsbezüge
BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009, Az. 2 B 53.09: Der Grundsatz des Vorteilsausgleichs rechtfertigt die Anrechnung von Erwerbseinkommen, das ein Beamter oder Richter im vorzeitigen Ruhestand durch Tätigkeiten erzielt, die er während des aktiven Dienstes als Nebentätigkeiten ausgeübt hat.
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- Beamtenrecht: zu den Grundsätzen der Beweiswürdigung
BVerwG, Beschluss vom 6. August 2009, Az. 2 B 45.09: Der Beamte ist auch dann nach § 26 Abs. 2 Satz 2 und 3 BDO (nunmehr § 20 Abs. 1 Satz 2 und 3 BDG) zu belehren, wenn er wegen eines gegen ihn gerichteten konkreten Tatverdachts vernommen wird, bevor das gesetzlich geordnete Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Der Beamte kann die Verwertung von Beweismitteln, die unter Verstoß gegen die gesetzliche Belehrungspflicht zustande gekommen sind, nur verhindern, wenn er der Verwertung spätestens in der mündlichen Verhandlung, in der sie erstmals eingeführt werden, widerspricht.
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- Günstiger Erhaltungszustand einer Population
BVerwG, Beschluss v. 01.04.2009; Az. 4 B 62.08: Es liegen nicht nur bei der unmittelbaren Gefährdung höchster Güter, wie z.B. des menschlichen Lebens oder der menschlichen Gesundheit, außergewöhnliche Umstände vor, die eine Ausnahme nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL auch dann rechtfertigen können, wenn sich die Population der betroffenen Art nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.
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- Irreführung des Verbrauchers durch unvollständige und fehlerhafte Kennzeichnung eines Fleischprodukts
BayVGH, Beschluss vom 28. August 2009, Az. 09 ZB 08.760: Von einem Produkt, das als „Geflügel-Wiener“ bezeichnet wird und dessen Beschreibung keinen Hinweis auf Schweinefleischanteile enthält, erwartet der Verbraucher, dass es vollständig frei von Schweinefleisch ist. Enthält ein Produkt dennoch (z. B. auch unbeabsichtigt durch Kontamination) Schweinefleisch, so darf der Hersteller diesen Umstand bei der Bezeichnung und Bewerbung seines Produktes nicht übergehen, sonst weckt er beim Konsumenten gravierende Fehlvorstellungen.
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- Normenkontrollantrag gegen die Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung
OVG Lüneburg, Beschluss v. 28.05.2009; Az. 11 KN 731/07: Einem nach § 60 Abs. 1 NNatG anerkannten Verein stehen in Bezug auf die Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung keine über die Beteiligungsrechte nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG und § 60 a Nr. 1 NNatG hinausgehenden subjektiv-öffentlichen Rechte zu, weil ihm weder das Bundesnaturschutzgesetz noch das Niedersächsische Naturschutzgesetz oder andere gesetzliche Vorschriften derartige Rechte einräumen.
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- Zum Abwägungsgebot nach § 17 FStrG
BVerwG, Beschluss v. 24.04.2009; Az. 9 B 10.09: Die Anforderungen des Abwägungsgebots richten sich auch und gerade an das Berücksichtigen planerischer Alternativen. Der Planfeststellungsbehörde ist bei der Alternativenprüfung ein gestuftes Verfahren gestattet, bei dem sich die Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung und -bewertung nach dem erreichten Planungsstand und den im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen richten.
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- Zum Mischen von natürlichen Mineralwässern
BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009, Az. 3 C 18.08: Amtlich anerkanntes Mineralwasser kann auch ein aus verschiedenen Quellen gewonnenes "Mischwasser" sein. Das Gebot des § 2 Nr. 3 MTVO, dass Mineralwasser in seiner Zusammensetzung, Temperatur und anderen Wesensmerkmalen abgesehen von Schüttungsschwankungen konstant bleiben muss, steht dem nicht entgegen. Bei einem Mischwasser müssen alle Ausgangswässer Mineralwasserqualität haben. Die Beimischung eines die Anforderung nicht erfüllenden Wassers würde sich als unzulässiger Zusatz von Stoffen i. S. des § 6 Abs. 5 MTVO darstellen.
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- Zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
EuGH, Urteil v. 18.06.2009; Az. C-422/08: Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
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- Zum Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz
BayVGH, Beschluss v. 07.10.2008; Az. 5 BV 07.2162: Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch gegen einen gesetzlichen Unfallversicherungsträger auf Herausgabe der Namen und Adressen sämtlicher bei ihm versicherten natürlichen und juristischen Personen.
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- Zur Verbandsklage anerkannter Naturschutzverbände
BVerwG, Beschluss v. 23.09.2007; Az. 9 B 38.07: Mit der Verbandsklage können anerkannte Naturschutzvereine nur diejenigen Rechtsverstöße rügen, die in § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG bezeichnet sind. Diese Regelung schließt eine umfassende gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses aus.
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- Arzneimittelrecht: Inverkehrbringen von Arzneimitteln mittels PC-gesteuertem Abgabeautomaten
BayVGH, Beschluss v. 6. August 2008, Az.: 9 CS 08.1391: Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln über PC-gesteuerte Ausgabeautomaten außerhalb der Apotheke (Visavia-System) widerspricht dem der Vorschrift des § 20 Abs. 1 ApBetrO zugrunde liegenden „Normalbild“ eines Informations- und Beratungsangebotes durch den Apotheker. Anhaltspunkte dafür, dass sich der Verordnungsgeber mittlerweile von diesem Normalbild verabschiedet hätte, sind nicht ersichtlich.
- Betriebsbereites Mitführen eines Radarwarngeräts
BayVGH, Beschluss v. 13.11.2007; Az.: 24 ZB 07.1970: Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes gegen § 23 Abs. 1b StVO sichergestellt und vernichtet werden. Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabels als vorübergehend noch nicht betriebsbereit ansieht.
- Betriebsbezogene Zulassung zum Viehhandel
BayVGH, Beschluss v. 01.04.2008; Az.: 20 CE 08.512: Die Zulassung zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen nach § 15 Abs. 3 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb. Wird er aufgegeben, wird die Zulassung gemäß Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG gegenstandslos.
- Disziplinarmaßnahme bei Körperverletzung im Amt durch einen Polizeibeamten
VGH BW, Urteil v. 4.11.2008, Az. DL 16 S 616/08: Begeht ein Polizeibeamter eine Körperverletzung im Amt an einer in Polizeigewahrsam befindlichen Person, ist die Entfernung aus dem Dienst die typischerweise in Betracht kommende Disziplinarmaßnahme, es sei denn dem Übergriff ging eine schwere Provokation oder ein Angriff voraus.
- Eilantrag in Sachen Bayerisches Versammlungsgesetz teilweise erfolgreich
BVerfG, Beschluss v. 17.02.2009; Az.: 1 BvR 2492/08: Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes ist einstweilen mit der Maßgabe anzuwenden, dass zugleich die Voraussetzungen des Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes vorliegen müssen. Eine Auswertung der Übersichtsaufzeichnungen ist nur unverzüglich nach Beendigung der Versammlung zulässig. Soweit danach die Daten nicht in Bezug auf einzelne Personen zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der aufgezeichneten Versammlung oder zur Abwehr künftiger versammlungsspezifischer Gefahren gemäß Artikel 9 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes benötigt werden, müssen sie innerhalb von zwei Monaten gelöscht oder irreversibel anonymisiert werden.
- Erstinstanzliche Zuständigkeit beim Umweltinformationsanspruch
BVerwG, Beschluss v. 12.06.2007, Az. 7 VR 1.07: Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO betreffen, erfasst nicht Streitigkeiten um Ansprüche auf Auskunft über planfeststellungspflichtige Vorhaben, die auf das Umweltinformationsgesetz gestützt sind.
- Formunwirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
OVG Lüneburg, Beschluss v. 26. Mai 2008; Az.: 1 ME 112/08: Auch wenn man für das Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG unter Verzicht auf den Grundsatz der "Urkundeneinheit" das Vorliegen eines Schriftwechsels genügen lassen sollte, muss in diesem selbst das Angebot und die Annahme des Vertrages liegen; es reicht nicht, wenn die Beteiligten in dem Schriftwechsel (teilweise) nur bestätigen, es sei ein mündlicher Vertrag geschlossen worden.
- Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich
BVerwG, Urteil v. 21.05.2008; Az.: 3 C 32.07: Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum und damit einhergehender Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus.
- Gemeinnützige Sammlungen im abfallrechtlichen Sinne
BVerwG, Beschluss v. 19.12.2007; Az.: 7 B 55.07: Gemeinnützige Sammlungen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrW-/AbfG sind auch solche, die von einer als gemeinnützig anerkannten Institution durchgeführt werden und nicht unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck, sondern der Einnahmenerzielung dienen.
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