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Links:
BayVGH, Beschluss v. 21.06.2007, Az. 22 CE 07.1294: Ein Imker hat keinen Anspruch darauf, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 auf einer von seinem Bienenhaus ca. 1,5 bis 2 km entfernt gelegenen staatlichen Versuchsfläche zu untersagen bzw. darauf, dass die Anbaufläche vor der Blüte abgeerntet wird.
- Jagdrecht: Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
BayVerfGH, Entscheidung v. 15.11.2006; Vf. 6-VII-05: Aus Art. 39 BayJG ergibt sich kein unmittelbarer Anspruch auf Zulassung zu einer Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden, die von anerkannten Vereinigungen der Jäger (Art. 51 BayJG) nach Art. 39 Abs. 3 Halbsatz 2 BayJG auf der Grundlage einer eigenen Prüfungsordnung durchgeführt wird.
- Keine Beihilfe für potenzsteigernde Mittel wie Viagra
BVerwG, Urteil v. 28.05.2008; Az. 2 C 24.07: Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
- Kommunalabgabenrecht - zum Grundsatz der Typengerechtigkeit
BVerwG, Beschluss v. 28.08.2008; Az. 9 B 40.08: Aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit kann kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund hergeleitet werden, mit dem unterschiedslos Satzungsmängel im Kommunalabgabenrecht schon deswegen für unbeachtlich erklärt werden können, weil ein davon betroffener abgabenrechtlicher Regelungstypus weniger als 10 % der gesamten Regelungsfälle umfasst.
- Natur- und Artenschutz in der Straßenplanung
BayVGH, Urteil v. 28.01.2008; Az.: 8 A 05.40018: Es bestehen Zweifel, ob die Kollision wild lebender Tiere mit einem Kraftfahrzeug den Verbotstatbestand der Tötung im Sinn von § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt. Eine Straßentrasse, die ein FFH-Gebiet queren müsste, stellt regelmäßig keine anderweitige zufriedenstellende Lösung im Rahmen des europäischen Artenschutzrechts dar.
- Naturschutzrechtliche Bewirtschaftungsvereinbarung
BayVGH, Urteil v. 12.10.2007, Az. 8 N 06.783: Liegen fachliche Gründe des Naturschutzes vor, besteht bei Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des „Vertragsnaturschutzes“ ein sachlicher Zusammenhang im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG auch dann, wenn Vereinbarungen über in anderen Gesetzen geregelte Materien (hier: Ausübung der Jagd) getroffen werden.
- Neuregelung des Widerspruchsverfahrens in Bayern
BayVerfGH, Entscheidung v. 15.11.2006; Vf. 6-VII-05: Die befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken (Art. 15 Nr. 21 AGVwGO) verstößt nicht gegen die Bayerische Verfassung.
- Notwendiger Umfang einer Widerrufsbelehrung
BGH, Urteil vom 12. April 2007, Az.: VII ZR 122/06: Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.
- Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung
BayVGH, Urteil v. 18.06.2008; Az.: 4 BV 07.211: Nur dann, wenn ein gegen die Geschäftsordnung verstoßendes Verhalten zugleich eine gesetzliche Bestimmung verletzt - sei es eine zwingende gesetzliche Form- oder Verfahrensvorschrift oder ein gesetzliches Mitgliedschaftsrecht - und die Gesetzesverletzung nicht anderweitig geheilt ist, kommt ein gültiger Beschluss des Gemeinderats nicht zustande.
- Straßenverkehrsrecht: Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (Punktsytem)
BayVGH, Urteil v. 12.10.2007, Az. 8 N 06.783: Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG gestützten Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt es nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der in § 4 StVG getroffenen Regelung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an.
- Unterschutzstellung eines europäischen Vogelschutzgebietes
BVerwG, Beschluss v. 17.07.2008; Az. 9 B 15.08: Um in einer Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache unter dem Gesichtspunkt einer Abweichung der vorinstanzlichen Entscheidung von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften darzulegen, muss die Beschwerdebegründung aufzeigen, welche von dieser Rechtsprechung abweichenden Rechtssätze die Vorinstanz aufgestellt hat und inwieweit diese geeignet sein könnten, die mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs erreichte Klärung wieder in Frage zu stellen und deshalb Anlass zu erneuter Klärung in einem Revisionsverfahren und gegebenenfalls einem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG zu geben.
- Verbot einer Heidenspaß-Party am Karfreitag ist rechtmäßig
BayVGH, Urteil vom 07. April 2009, Az. 10 BV 08.1494: Das nach dem Feiertagsgesetz bestehende Verbot, am Karfreitag in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen zu veranstalten, ist rechtmäßig. Eine geplante Tanzveranstaltung, die nach den Ankündigungen vorrangig Unterhaltungszwecken dienen soll, genießt weder den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Bekenntnis- noch der Versammlungsfreiheit.
- Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen
BVerwG, Urteil v. 13.03.2008; Az.: 3 C 27.07: Der in § 43 Abs. 1 Satz 1 und § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG zugelassene Versandhandel mit Arzneimitteln setzt nicht voraus, dass die bestellten Medikamente dem Endverbraucher an seine Adresse zugestellt werden. Der Versand kann auch durch Übersendung an eine in einem Gewerbebetrieb eingerichtete Abholstation erfolgen, in der die Arzneimittelsendung dem Kunden ausgehändigt wird.
- Zu den Kosten einer Abschleppmaßnahme auf einer Dauerparkfläche
BayVGH, Urteil v. 17.04.2008; Az.: 10 B 08.449: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, straßenverkehrsrechtliche Änderungen bei Dauerparkflächen – soweit dies möglich ist – mit einer ausreichenden Vorlaufzeit anzukündigen. Im Regelfall können die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs daher nur bei Einräumung einer Mindestvorlauffrist von drei vollen Tagen verlangt werden.
- Zur Berufungsbegründungsfrist
BVerwG, Beschluss v. 25. Juli 2008; Az.: 3 B 69.08: Ein Rechtsmittelführer darf nicht darauf vertrauen, dass einer ohne jegliche Angabe von Gründen beantragten Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung stattgegeben wird. Wird ein solcher Antrag am letzten Tag der Frist nach Büroschluss gestellt und erst nach Fristablauf abgelehnt, hat der Rechtsmittelführer die Fristversäumung zu vertreten. Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist kann in einem solchen Fall nicht gewährt werden.
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