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| Rubriken und Links |
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Links:
BGH, Beschluss vom 15. August 2007, Az.: XII ZB 82/07: Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
- Klageart bei Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitel
BGH, Urteil vom 14. März 2008, Az.: V ZR 16/07: Die Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitel kann nicht im Wege der Klage nach § 323 ZPO verlangt werden; nachträglich entstandene Einwendungen muss der zur Unterlassung verurteilte Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend machen.
- Obliegenheiten des Rechtsanwalts bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze
BGH, Beschluss vom 9. April 2008, Az.: I ZB 101/06: Ein Rechtsanwalt kann die einfach zu erledigende Aufgabe der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax seinem geschulten und zuverlässig arbeitenden Büropersonal überlassen. Er braucht die Ausführung der erteilten Weisung nicht konkret zu überwachen oder zu kontrollieren.
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