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Links:
BGH, Urteil vom 14. Februar 2007, Az.: IV ZR 258/05: Vereinbart der Erblasser, nachdem er ein Grundstück schenkweise übertragen hat, nachträglich ein volles Entgelt für dieses Grundstück und die daraus vom Erwerber bereits gezogenen Nutzungen, steht dem Pflichtteilsberechtigten beim Erbfall kein Ergänzungsanspruch wegen der ursprünglichen Schenkung zu.
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- Schadensersatzanspruch des Leasinggebers
BGH, Urteil vom 10. Juli 2007, Az.: VI ZR 199/06: Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.
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- "Vorbehaltsklausel" in einem Mobilfunkprospekt
BGH, Urteil vom 4. Februar 2009, Az.: VIII ZR 32/08: Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise „Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen %rag bestimmte Gegenleistung zugrunde zu legen ist, findet auch im Falle des Rücktritts wegen Zahlungsverzugs des Schuldners Anwendung.
- AGB: Berücksichtigung der Klauselverbote zwischen Unternehmern
BGH, Versäumnisurteil vom 19. September 2007, Az.: VIII ZR 141/06: Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden (§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB) und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 Buchst. b BGB) ausgeschlossen ist, ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern ebenso im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam.
- Ausschluss der Garantiehaftung bei fehlender Wartung
BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007, Az.: VIII ZR 251/06: Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam.
- Ausweichmanöver bei Wildwechsel
BGH, Urteil 11. Juli 2007, Az.: XII ZR 197/05: Ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht, handelt nicht grundsätzlich grob fahrlässig.
- Berechnung des Wertersatzes bei Rücktritt vom Vertrag
BGH, Urteil vom 19. November 2008, Az.: VIII ZR 311/07: Die Bestimmung des § 346 II 2 BGB, nach der bei der Berechnung des Wertersatzes die im Vertrag bestimmte Gegenleistung zugrunde zu legen ist, findet auch im Falle des Rücktritts wegen Zahlungsverzugs des Schuldners Anwendung.
- Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf
BGH, Urteil vom 18. Juli 2007, Az.: VIII ZR 259/06: Zeigt sich bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug, das ein Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hat, innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe an den Käufer ein Mangel (hier: defekte Zylinderkopfdichtung, gerissene Ventilstege) und können die dafür als ursächlich in Frage kommenden Umstände (Überhitzung des Motors infolge zu geringen Kühlmittelstands oder Überbeanspruchung) auf einen Fahr- oder Bedienungsfehler des Käufers zurückzuführen, ebenso gut aber auch bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer eingetreten sein, so begründet § 476 BGB die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.
- Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnbescheid
BGH, Urteil vom 10. Juli 2008, Az.: IX ZR 160/07: Nimmt der Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt.
- Gerichtliche Überprüfung des Strompreises
BGH, Urteil vom 28. März 2007, Az.: VIII ZR 144/06: § 315 BGB findet auf den anfänglich vereinbarten Strompreis auch dann keine unmittelbare Anwendung, wenn der Vertrag keine betragsmäßige Festlegung des geltenden Tarifs enthält, sondern sich die Preise für die Stromlieferungen aus den jeweiligen allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung ergeben.
- Haftung für Nutzung eines eBay-Kontos durch Dritte
BGH, Urteil vom 11. März 2009, Az.: I ZR 114/06: Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
- Haftungsprivileg für Kinder im Straßenverkehr
BGH, Urteil vom 17. April 2007, Az.: VI ZR 109/06: Stößt ein achtjähriges Kind mit seinem Fahrrad aufgrund überhöhter, nicht angepasster Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit im fließenden Verkehr gegen ein verkehrsbedingt haltendes Kraftfahrzeug, das es nicht herankommen sehen konnte und mit dem es deshalb möglicherweise nicht rechnete, so handelt es sich um eine typische Fallkonstellation der Überforderung des Kindes durch die Schnelligkeit, die Komplexität und die Unübersichtlichkeit der Abläufe im motorisierten Straßenverkehr.
- Kein Wertersatz für Nutzung der mangelhaften Sache bei Ersatzlieferung
BGH, Urteil vom 26. November 2008, Az.: VIII ZR 200/05: § 439 IV BGB ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2008 (Rs. C-404/06, NJW 2008, 1433 – Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 I 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 IV BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.
- Preisanpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag
BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008, Az.: VIII ZR 274/06: In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel „Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt“ gemäß § 307 I 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.
- Restwert eines Unfallfahrzeugs
BGH, Urteil vom 6. März 2007, Az.: VI ZR 120/06: Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten höher als 130% des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes, aber fahrtaugliches und verkehrssicheres Fahrzeug weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen.
- Rückforderung einer Zuwendung bei einem sittenwidrigen Schenkkreis
BGH, Urteil vom 13. März 2008, Az.: III ZR 282/07: Die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB entfällt nicht nur bei Bereicherungsansprüchen, die sich gegen die Initiatoren eines „Schenkkreises“ richten, sondern allgemein bei allen Zuwendungen im Rahmen derartiger Kreise, ohne dass es auf eine einzelfallbezogene Prüfung der Geschäftsgewandtheit und Erfahrenheit des betroffenen Gebers oder Empfängers ankommt.
- Sachmangel bei einem Gebrauchtwagen
BGH, Versäumnisurteil vom 10. Oktober 2007, Az.: VIII ZR 330/06: Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist. Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 I 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.
- Sorgfaltspflichten der Bank bei einer Kapitalanlageberatung
BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008, Az.: XI ZR 89/07: Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischem Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend. Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.
Weitere 20 Links
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