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§1 Gegenstand
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Aufnahme von Rechtsanwälten in das Internet-Anwaltsverzeichnis von jura-lotse.de. Stand der Teilnahmebedingungen ist der 1. Oktober 2001. |
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§6 Kosten
Die Aufnahme in das Anwaltsverzeichnis erfolgt bis auf weiteres kostenlos. Eine Umstellung auf ein kostenpflichtiges Verzeichnis bleibt jedoch vorbehalten. Vor einer Umstellung wird (natürlich) das Einverständnis der Teilnehmer eingeholt. |
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§2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle im Inland zugelassenen Rechtsanwälte. Die Aufnahme in die Anwaltsdatenbank erfolgt unter der Bedingung des Einverständnisses der elektronischen Speicherung und Weitergabe der Suchkriterien an die Besucher von jura-lotse.de. Eine Weitergabe der Daten über die Suchabfrage hinaus erfolgt nicht. |
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§7 Kündigung
Der Domaininhaber von http://www.jura-lotse.de ist zur jederzeitigen Einstellung des Anwaltsverzeichnisses und auch zur Einstellung einzelner Sucheintragungen berechtigt. Die Teilnehmer können jederzeit die Streichung Ihres Eintrags verlangen. |
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§3 Leistungsumfang
Die Nennung der Teilnahmer erfolgt gegenüber dem Anfragenden durch Einblendung einer der auf die Suchkriterien passenden Kurzbeschreibung des Rechtsanwalts. Die Kurzbeschreibung enthält Namen und Titel des Anwalts, die Anschrift sowie Kontaktmöglichkeiten. Daneben ist die Angabe von Fachanwaltsbezeichnungen, Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten sowie Korrespondenzsprachen und der OLG-Bezirk aufgeführt. Bei mehreren in Frage kommenden Anwälten erfolgt die Auflistung in der Reihenfolge der Datenbankeintragungen. |
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§8 Haftung
Der Betreiber der Domain http://www.jura-lotse.de haftet dem Teilnehmer nicht für fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen in die Datenbank oder für daraus resultierende Schäden. Die Teilnehmer werden angehalten, in regelmäßigen Abständen die Richtigkeit der sie betreffenden Einträge zu überprüfen. Eine Haftung für die technische Abrufbarkeit des Anwaltsverzeichnisses wird nicht übernommen. |
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§4 Angaben
Es können bis zu 5 Schwerpunkte (Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte) angegeben werden, wobei davon höchstens drei als Tätigkeitsschwerpunkte ausgewiesen werden dürfen. Tätigkeitsschwerpunkte darf nur nennen, wer nach der Zulassung mindestens seit 2 Jahren auf benanntem Gebiet nachhaltig tätig gewesen ist. Teilnehmer, die zur Bezeichnung als Fachanwalt berechtigt sind, können dies darüber hinaus angeben, ohne daß eine Anrechnung auf oben genannte Schwerpunkte erfolgt. |
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§5 Pflichten
Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, alle für ihn geltenden Standes- und Berufsregeln zu beachten und den Domaininhaber unverzüglich auf mögliche Konflikte hinzuweisen. |
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