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Irreführung durch Domain-Bezeichnung "rechtsanwaelte-dachau.de"
OLG München, Urt. v. 18.4.2002; Az.: 29 U 1573/02
Leitsatz des Bearbeiters:
Die Verwendung der Domain-Bezeichnung rechtsanwaelte-dachau.de durch eine Anwaltskanzlei ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, da sie bei einem durchschnittlichen Internetnutzer die Vorstellung hervorruft, dort sämtliche Rechtsanwaltskanzleien im Raum Dachau oder jedenfalls in der Stadt Dachau zu finden.
Problemstellung:
Das OLG München musste sich (erneut) mit unzulässiger Anwaltswerbung durch die Verwendung von Domain-Namen beschäftigen. Interessant ist die Abgrenzung zur Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 17.5.2001 - mitwohnzentrale.de) und der eigenen Rechtsprechung des OLG München (Urt. v. 10.5.2001 - rechtsanwalt-kempten.de).
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Die Parteien streiten über die Verwendung einer Domain-Bezeichnung durch die Beklagte. Beide Parteien betreiben in Dachau eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Beklagte unterhält im Internet eine Präsenz unter der Domain-Bezeichnung www.rechtsanwaelte-dachau.de. Der Kläger forderte die Beklagte auf, die Werbung mit dieser Bezeichnung zu unterlassen.
1. Die Klage hatte Erfolg. Dem Kläger steht aus § 3 UWG ein Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung zu.
a. Einem Rechtsanwalt ist es zwar nicht generell verboten, Werbung zu betreiben. Dies gilt auch für die Werbung im Internet und insbesondere für die Verwendung einer bestimmten Domain-Bezeichnung.
b. Die Grenze der zulässigen Werbung zieht jedoch § 3 UWG. Eine Angabe im Sinne von § 3 UWG liegt vor. Eine Domain-Bezeichnung ist grundsätzlich geeignet, beim Verkehr bestimmte Vorstellungen über den Inhalt der Domain hervorzurufen.
c. Die Verwendung der Domain-Bezeichnung www.rechtsanwaelte-dachau.de ist irreführend. Sie ruft bei einem nicht unbeachtlichen Teil der situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Internet-Nutzer die Vorstellung hervor, auf dieser Internet-Präsenz sei ein örtliches Anwaltsverzeichnis, zum Beispiel die Homepage des örtlichen Anwaltsvereins, mit der Auflistung sämtlicher Rechtsanwälte im Raum Dachau oder jedenfalls in der Stadt Dachau zu finden. Wegen der Kombination des Bestandteils "rechtsanwaelte" mit dem Städtenamen "dachau" erwartet der Nutzer nicht die Darstellung nur einer einzelnen Kanzlei.
d. Für die Irreführung genügt, dass sich der angesprochene Verkehr überhaupt erst mit dem Angebot befasst. Bereits das Anlocken durch irreführende Angaben ist unzulässig. Darauf, dass die Irreführungsgefahr nach Aufruf der Homepage beseitigt wird, kommt es nicht an.
2. Dem widerspricht auch nicht die Rechtsprechung des BGH. In der Entscheidung mitwohnzentrale.de sah der BGH mit der Verwendung des Domain-Namens www.rechtsanwaelte.de keine Irreführungsgefahr verbunden, weil der Verkehr bei dieser Bezeichnung von vornherein erkennt, dass unter einer solchen Internet-Adresse nicht das gesamte Angebot an Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland repräsentiert wird (Anmerkung des Bearbeiters: vgl. JurPC Web-Dok. 219/2001, Abs. 18). Hier liegt der Fall jedoch durch den örtlichen Bezug zu Dachau anders. Die Zahl der Rechtsanwälte in der Großen Kreisstadt Dachau oder im Landkreis Dachau ist erheblich kleiner als die Zahl aller Rechtsanwälte in Deutschland.
3. Dieser Beurteilung steht auch nicht die Rechtsprechung des Senats entgegen, wonach die Verwendung der Domain www.rechtsanwalt-kempten.de (Urt. v. 10.5.2001 - 29 U 1594/01) nicht beanstandet werden kann. Durch die Verwendung des Singulars "rechtsanwalt" wird hinreichend deutlich, dass unter dieser Adresse kein Verzeichnis aller in Kempten ansässigen Rechtsanwälte, sondern nur die Homepage einer Anwaltskanzlei erreicht wird.
bearbeitet von Ass. iur. Andreas Heim
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